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Montag, 2. November 2026

Owacht-Tipp · Ausrutsche gilt ned

Laub, Gehweg und wer kehren muss

Die Platanen in der Oststadt werfen ab, die Linden im Lindenhof auch. Nasses Laub ist rutschig wie Schmierseife. Wer muss den Gehweg sauber halten?

Jedes Jahr im November die gleiche Frage im Treppenhaus: Wer kehrt eigentlich das Laub vor der Tür? Und wenn im Januar der erste Schnee liegt, wer streut? Die Antwort steht nicht im Bauch, sondern in zwei Papieren: der Satzung der Stadt und dem Mietvertrag.

Die Stadt überträgt die Pflicht

In Mannheim wie in den meisten Städten in Baden-Württemberg müssen die Anlieger die Gehwege vor ihrem Grundstück reinigen und im Winter räumen und streuen. Die Stadt regelt das in einer eigenen Satzung. Dort steht, welche Flächen betroffen sind, zu welchen Zeiten geräumt sein muss und womit gestreut werden darf. Die genauen Regeln für Ihr Grundstück finden Sie auf der Website der Stadt Mannheim. In Ludwigshafen und Heidelberg gelten eigene Satzungen. Schauen Sie dort nach, wenn Sie da wohnen.

Eigentümer geben die Pflicht oft weiter

Zuständig gegenüber der Stadt ist zunächst der Eigentümer. Er kann die Pflicht aber per Mietvertrag oder Hausordnung an die Mieter weitergeben. Dann steht dort zum Beispiel ein Plan, wer in welcher Woche dran ist. Ohne eine solche Regelung muss der Eigentümer sich selbst kümmern oder einen Dienst beauftragen. Die Kosten dafür können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Was das praktisch heißt

  • Schauen Sie in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung, bevor Sie im Treppenhaus diskutieren.
  • Sind Sie dran und verreist, sorgen Sie für eine Vertretung. Die Pflicht gilt auch im Urlaub.
  • Laub gehört in die Biotonne oder zur Grünschnittsammlung, nicht in den Gully.
  • Im Winter muss in der Regel morgens vor dem Berufsverkehr geräumt sein. Die genaue Uhrzeit steht in der Satzung.
  • Streusalz ist für Privatleute vielerorts nicht erlaubt oder nur eingeschränkt. Sand oder Splitt sind die sichere Wahl.

Wenn jemand stürzt

Rutscht jemand auf dem nicht gekehrten Laub aus und verletzt sich, haftet unter Umständen der, der hätte kehren müssen. Die private Haftpflichtversicherung springt meist ein, wenn Sie als Mieter zuständig waren. Eigentümer brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, sofern sie das Haus nicht selbst bewohnen. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das abdeckt.

Keine Lust, keine Zeit?

Viele Hausverwaltungen beauftragen inzwischen einen Reinigungs- oder Hausmeisterdienst für Laub und Winterdienst. Das ist in großen Häusern oft entspannter als jeder Wochenplan. Wenn Sie so einen Dienst suchen, achten Sie darauf, dass er versichert ist und schriftlich festhält, wann und wie oft er kommt. Geprüfte Betriebe finden Sie unter Reinigung.

Erscht kehre, dann babble.